Wir weisen darauf hin, dass von uns grundsätzlich KEIN Lizenzentgelt an ein Entsorgungssystem abgeführt wird, und gehen davon aus, dass Sie, als Erstinverkehrbringer die gesetzlichen Vorschriften laut VerpackG eigenverantwortlich erfüllen ODER uns ausdrücklich damit beauftragen! Eine Delegation der Pflichten innerhalb einer Handelskette ist nach § 7 Abs. 2 VerpackG nur für Serviceverpackungen (Taschen / Tüten aus Papier / Kunststoff) zugelassen. Sie können die Beauftragung bei jedem Artikel kostenpflichtig mit auswählen. Unsere LUCID RegNr. DE5017260503939.