• Einfach Papiertaschen online kaufen, 24/7 bestellen.
  • Über 2500 zufriedene Kunden!
  • Schnelle Lieferung!
  • Große Auswahl!
Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

Wir weisen darauf hin, dass von uns KEIN Lizenzentgelt an ein Entsorgungssystem abgeführt wird, und gehen davon aus, dass Sie, als Erstinverkehrbringer die gesetzlichen Vorschriften laut VerpackG (ab 01.01.2019) eigenverantwortlich erfüllen ODER uns ausdrücklich damit beauftragen! Eine Delegation der Pflichten innerhalb einer Handelskette ist nach § 7 Abs. 2 VerpackG nur für Serviceverpackungen (Taschen / Tüten aus Papier / Kunststoff) zugelassen.
Unsere Registrierungsnummer: DE5017260503939

Hinweis Verpackungsgesetz (VerpackG) ab 01.01.2019

 

Verpackungsmaterial, welches Sie an den Endverbraucher schicken, muss gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackV) bei einem dualen System lizenziert werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von uns verkauften Produkte/Verpackungen unlizenziert sind.

Als Verkaufsverpackungen gelten alle Verpackungen, die mit Ware befüllt sind und zum privaten Endverbraucher gelangen können. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie die Verpackung/Papiertaschen mit Ware befüllen, die so verpackt an einen Endverbraucher weitergegeben wird, sind Sie der sogenannte Erstinverkehrbringer und haben die Pflicht, diese Verpackung zu lizenzieren.

Da wir selbst die Papiertaschen nicht als Verpackung sondern als Ware nutzen, sind wir selbst nicht in der Pflicht der Lizenzierung. Wir lizenzieren die Ware für Sie NUR bei Beauftragung.

 

 

Information: Sonderregelungen für diverse Verpackungsarten werden beibehalten:

Praktisch unverändert gelten auch künftig Spezialregelungen für:

  • Serviceverpackungen (Tragetaschen aus Papier oder Kunststoff):
  • Zusammengefasst in einem neuen Paragraphen 15 werden die bisher schon fast wortgleichen Anforderungen an die Erstinverkehrbringer verpackter Waren in Transportverpackungen (Kartonagen, Versandkartons)

Nur bei diesen kann die Systembeteiligungspflicht vom Erstinverkehrbringer der verpackten Ware auf den Vorlieferanten delegiert werden. Dh. WIR MÜSSEN BEAUFTRAGT werden, sonst gehen wir davon aus, das der Erstinverkehrbringer diese Kosten selbst abführt. (Registrierung notwendig).

Eine Delegation der Pflichten innerhalb einer Handelskette ist nach § 7 Abs. 2 VerpackG nur für Serviceverpackungen zugelassen.

 

Unser Vertragspartner:

Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH

Frankfurter Straße 720-726 51145 Köln

 

Tel.: +49 2203 937-0
Fax: +49 2203 937-190

*************

Rückfragen unter 07025-913796-0